Wer in Berlin angeln will, braucht den Fischereischein A. Den bekommst du ab 14 Jahren nach bestandener Anglerprüfung.
Die Prüfung nimmt in Berlin nicht das Land selbst ab. Das übernehmen zwei anerkannte Landesverbände im Auftrag der Senatsverwaltung.
Die Verbände legen Termine und Details selbst fest, deshalb lohnt sich ein früher Anruf.
Auf einen Blick
| Thema | Berlin |
|---|---|
| Kurspflicht und Stunden | Ja, Lehrgang mit mindestens 30 Stunden |
| Prüfung | Anglerprüfung beim anerkannten Landesverband |
| Mindestalter | 14 Jahre (Schein A), Jugendschein 12 bis 17 |
| Kosten gesamt grob | Schein ab 27 € (5 Jahre) plus Abgabe 21 € pro Jahr, plus Lehrgang |
| Gültigkeit | 1 oder 5 Jahre, verlängerbar |
| Behörde | Fischereiamt Berlin |
Kurs: Pflicht oder nicht?
Ja. Vor der Anglerprüfung musst du einen Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Stunden besuchen und vollständig teilnehmen. Angeboten wird er von den anerkannten Verbänden:
- VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg e.V., Hugo-Cassirer-Str. 46, 13587 Berlin, Tel. 030 7820575
- DAV Landesverband Berlin e.V., Hausburgstr. 13, 10249 Berlin, Tel. 030 4271728
Die Lehrgangskosten und Termine legen die Verbände fest. Auf der Seite des VDSF war zuletzt ein Lehrgang ab 07.11.2026 angekündigt. Frag aktuelle Termine und Preise direkt bei den Verbänden ab.
Die Fischerprüfung
Die Prüfung heißt in Berlin Anglerprüfung und wird von den beiden Verbänden im Auftrag der Senatsverwaltung abgenommen, unter deren Rechts- und Fachaufsicht. Zugelassen wirst du ab dem 14. Geburtstag und bei voller Teilnahme am Lehrgang.
Zu Fragenzahl, Bestehensgrenze, Prüfungsgebühr und Terminen liegen auf den Seiten des Fischereiamts keine Angaben vor. Wir nennen deshalb keine Zahlen und raten dir: Frag beim Verband nach, bevor du buchst.
Mindestalter, Jugendschein und Urlauberschein
Den Fischereischein A bekommst du ab 14 Jahren. Davor gibt es den Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre ohne Prüfung. Er gilt ein Jahr und lässt sich zweimal verlängern. Du brauchst dafür eine Friedfisch-Angelkarte, eine Mitgliedschaft in einem Angelverein und eine sachkundige Einweisung durch einen Inhaber eines Scheins A oder B.
Kinder unter 12 dürfen von einem Erwachsenen mit Angelkarte ans Angeln herangeführt werden. Erlaubt ist nur die Friedfischangel und die Rute des Erwachsenen. Der Erwachsene muss jederzeit eingreifen können, das Kind darf keine Fische töten.
Für Touristen gilt: Gäste aus dem Ausland brauchen die Mitgliedschaft in einer ausländischen Fischereiorganisation oder eine ausländische Fischereilegitimation, dazu eine Berliner Angelkarte. Gäste aus anderen Bundesländern brauchen ihren gültigen Fischereischein plus Angelkarte.
Kosten
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Fischereischein A, 1 Jahr | 18 € |
| Fischereischein A, 5 Jahre | 27 € |
| Fischereiabgabe A | 21 € pro Jahr |
| Jugendschein, 1 Jahr | 10 € |
| Fischereiabgabe Jugend | 4 € pro Jahr |
| Verlängerung A, 1 Jahr | 9 € |
| Verlängerung A, 5 Jahre | 13,50 € |
| Verlängerung Jugendschein | 5 € |
Für den Fünfjahresschein zahlst du also 27 € plus jedes Jahr 21 € Abgabe. Dazu kommen Lehrgang und Prüfung (Preise beim Verband) und die Angelkarte für jedes Gewässer.
Gültigkeit und Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe zahlst du als Jahresmarke (auch in Angelgeschäften erhältlich) und klebst sie in den Schein. Ohne Marke ist der Schein ungültig. Wer einen Schein aus einem anderen Bundesland hat und keinen Hauptwohnsitz in Berlin, ist von der Berliner Abgabe befreit.
Die Verlängerung ist von sechs Monaten vor bis sechs Monate nach Ablauf möglich.
Zuständige Behörde
Fischereiamt Berlin, Havelchaussee 149/151, 14055 Berlin, Tel. 030 300699-0. Geöffnet Montag, Dienstag und Freitag 9 bis 13 Uhr, Donnerstag 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, Mittwoch geschlossen. Bezahlt wird bar oder mit Girocard.
Besonderheiten in Berlin
Den Schein A bekommst du nur mit Hauptwohnsitz in Berlin, bei nur vorübergehendem Hauptwohnsitz auf ein Jahr befristet.
Von der Prüfung befreit sind unter anderem Inhaber eines Scheins B, Personen mit Schein oder Verbandsmitgliedschaft vor dem 30.04.1995 und alle, die in einem anderen Bundesland eine staatliche Fischerprüfung bestanden haben. Eine ausländische Prüfung zählt nicht. Der Berliner Schein setzt sich also aus Wohnsitz, Prüfungsnachweis und Abgabemarke zusammen.
Die Berliner Landesfischereiordnung wurde am 27.10.2025 geändert (in Kraft seit 21.11.2025, es geht um Regeln zur Handangel). Lies die aktuelle Fassung, bevor du ans Wasser gehst.
Prüfungsfragen üben
Auf den Seiten des Fischereiamts liegt kein Fragenkatalog zum Download. Frag deshalb Übungsmaterial direkt bei den beiden Verbänden (VDSF Berlin-Brandenburg und DAV Landesverband Berlin) an, die den Lehrgang und die Prüfung durchführen. Ein öffentlicher Trainer mit den Berliner Originalfragen ist uns nicht bekannt.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Berlin?
Der Schein A kostet 27 € für fünf Jahre oder 18 € für ein Jahr, dazu 21 € Fischereiabgabe pro Jahr. Lehrgang und Prüfung kommen extra.
Ab welchem Alter kann man in Berlin den Angelschein machen?
Ab 14 Jahren. Mit 12 bis 17 gibt es den Jugendfischereischein ohne Prüfung.
Wie kann ich den Angelschein in Berlin verlängern?
Beim Fischereiamt, von sechs Monaten vor bis sechs Monate nach Ablauf. Die Verlängerung kostet für ein Jahr 9 € und für fünf Jahre 13,50 €.
Darf mein Kind in Berlin angeln?
Unter 12 nur als Heranführung mit Friedfischangel und einem Erwachsenen mit Angelkarte. Von 12 bis 17 mit dem Jugendschein.
Gilt der Brandenburger Angelschein in Berlin?
Eine in Brandenburg bestandene staatliche Prüfung wird in Berlin anerkannt. Als Berliner mit Hauptwohnsitz brauchst du trotzdem einen Berliner Schein samt Abgabemarke.
Wo gibt es die Prüfungsfragen für Berlin?
Nicht öffentlich beim Fischereiamt. Frag die Verbände nach Material.
Mehr dazu: Angelschein Kosten, Angelschein online machen, Angelschein ohne Prüfung und alle Bundesländer.
Quellen
- Fischereiamt Berlin: Fischereischein
- Fischereiamt Berlin: Anglerprüfung
- Fischereiamt Berlin: Angeln für Touristen
- Fischereiamt Berlin: Angeln für Kinder
- Service Berlin: Fischereischein verlängern
- VDSF Landesverband Berlin-Brandenburg
- Gesetz über den Fischereischein (Textspiegel, Stand 2021)
Zuletzt geprüft: 2026-11-07