Kinder lieben das Wasser, und Angeln ist ein ruhiger Einstieg in die Natur. Viele Eltern fragen sich aber, ob ihr Kind schon angeln darf, ob es einen Schein braucht und was sie selbst beachten müssen.
Die Antwort hängt vom Bundesland ab. Allgemein gilt: Kinder dürfen in vielen Ländern in Begleitung eines Erwachsenen mit Fischereischein angeln, ohne selbst eine Prüfung abzulegen. Die Altersgrenzen unterscheiden sich aber.
Hier findest du Beispiele aus den Ländern und Tipps für den ersten Tag.
Zwei Wege für Kinder
- Mit Begleitung ohne Prüfung: Das Kind angelt zusammen mit einem Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein hat.
- Mit eigener Prüfung: Das Kind legt die Fischerprüfung ab, sobald das Land es zulässt, und bekommt einen eigenen Schein, oft einen Jugendfischereischein.
Begleitung: Beispiele aus den Ländern
Die folgende Tabelle zeigt, was die Landesregeln vorsehen. Die Angaben sind Beispiele, die sich ändern können. Verbindlich ist immer die Auskunft deiner Fischereibehörde.
| Bundesland | Regel für Kinder und Jugendliche |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Jugendfischereischein für 7 bis 15 Jahre mit Begleitung |
| Bayern | Kinder ab 7 mit volljährigem Scheininhaber |
| Berlin | Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre über einen Verein |
| Bremen | Kinder unter 14 unter Aufsicht |
| Hessen | Jugendfischereischein für 10 bis 15 Jahre mit Begleitung |
| Niedersachsen | Kinder unter 14 in Begleitung eines Scheininhabers |
| Nordrhein-Westfalen | Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers |
| Sachsen | Jugendfischereischein für 9 bis 15 Jahre |
| Saarland | Jugendfischereischein bis 15 Jahre unter Aufsicht |
In allen Fällen trägt der begleitende Erwachsene Verantwortung und muss seinen Schein dabeihaben. Die übrigen Länder findest du auf den Seiten zu Bayern, Nordrhein-Westfalen und den weiteren Ländern in der Übersicht unten.
Ab wann darf mein Kind die Prüfung machen?
Das Mindestalter für die Fischerprüfung ist nicht einheitlich. Einige Beispiele aus den Ländern: Baden-Württemberg lässt Kinder schon ab 10 Jahren zur Prüfung zu, Bayern und Hamburg ab 12 Jahren. Andere Länder haben eigene Grenzen. Frag bei der Prüfungsstelle nach, bevor ihr den Kurs bucht.
Kinder, die lesen und Multiple-Choice-Fragen beantworten können, schaffen die Prüfung mit etwas Vorbereitung. Gerade Rechtsfragen und Fischkunde sind aber anspruchsvoll, plant also mehr Zeit ein als bei Erwachsenen. Tipps zur Vorbereitung unter Fischerprüfung lernen.
So gelingt der erste Angeltag
- Kurz halten. Zwei Stunden reichen. Kinder verlieren schnell die Lust, wenn lange nichts beißt.
- Friedfische angeln. Rotaugen und Barsche beißen oft, das gibt Erfolgserlebnisse.
- Einfaches Gerät. Kurze, leichte Rute mit Pose, Haken ohne Widerhaken, wenn das Gewässer es erlaubt.
- Sicherheit. Schwimmweste am Ufer, Haken nur unter Aufsicht, Sonnenschutz.
- Verpflegung und Ersatzbeschäftigung. Snacks, Kescher, Lupe oder Eimer zum Beobachten.
Eine Liste mit allem, was du mitbringen solltest, steht unter Angelausrüstung für Anfänger.
Tierschutz mit Kindern
Wenn ein Fisch entnommen wird, muss er betäubt und getötet werden. Das macht der Erwachsene, nicht das Kind. Sprich vorher offen mit deinem Kind darüber. Wer das nicht möchte, setzt gefangene Fische schonend zurück: nasse Hände, Haken vorsichtig lösen, Fisch nicht lange aus dem Wasser halten.
Tipp: Vereine und Ferienangebote
Viele Angelvereine bieten Jugendgruppen oder Ferienaktionen an. Die Teilnahme ist oft günstig, die Ausrüstung wird gestellt, und Kinder lernen von erfahrenen Anglern. Frag in Vereinen in deiner Nähe nach.
Und wenn dein Kind den Schein machen will?
Dann hilft das Üben mit den echten Fragen. Starte mit dem Probetest in deinem Bundesland:
Hier die Übersicht aller Länder mit den Regeln:
| Bundesland | Vor der Prüfung | Ohne volle Prüfung |
|---|---|---|
| Baden-WürttembergPrüfungsfragen üben | Pflicht: Lehrgang in Präsenz oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 7 bis 15 Jahre mit Begleitung; Touristenschein für ausländische Gäste, 4 Wochen im Jahr |
| BayernPrüfungsfragen üben | Pflicht: mindestens 30 Stunden mit praktischer Einweisung | Kinder ab 7 mit volljährigem Scheininhaber; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland: Schein für bis zu 3 Monate |
| Berlin | Anglerprüfung beim Fischereiamt, Details dort | Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre über einen Verein |
| BrandenburgPrüfungsfragen üben | Kein Pflichtkurs | Friedfische ohne Fischereischein, mit Fischereiabgabe und Angelkarte |
| Bremen | Vorbereitungskurs beim Landesfischereiverband | Kinder unter 14 unter Aufsicht |
| Hamburg | Pflicht: 35 Stunden, mindestens 15 davon in Präsenz | Kinder unter Aufsicht eines Scheininhabers |
| HessenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 10 bis 15 Jahre mit Begleitung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kein Pflichtkurs | Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage, ab 24 €, auch online |
| Niedersachsen | Kein Pflichtkurs, Selbststudium erlaubt | Kinder unter 14 in Begleitung eines Scheininhabers |
| Nordrhein-Westfalen | Kein Pflichtkurs | Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers |
| Rheinland-Pfalz | Pflicht: 30 Stunden, davon 8 Stunden Praxis | Kinder und Jugendliche in Begleitung |
| Saarland | Pflicht: Lehrgang über den Fischereiverband Saar | Jugendfischereischein bis 15 Jahre unter Aufsicht |
| SachsenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Jugendfischereischein für 9 bis 15 Jahre; Gastfischereischein bei Wohnsitz im Ausland |
| Sachsen-AnhaltPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Friedfischfischereischein nach kurzem Prüfungsgespräch |
| Schleswig-Holstein | Kein Lehrgang, aber ein Praxistag ist Pflicht | Urlauberfischereischein für 28 Tage, online ab 38 € |
| Thüringen | Pflicht: rund 30 Stunden, auch online | Urlauber: Vierteljahresfischereischein für 3 Monate, 25 € |
Quellen
- Bayerische Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz
- Land NRW: Information zum Fischereischein
- Anglerverband Niedersachsen: Fischerprüfung
- Fischereiamt Berlin: Fischereischein
- service.bremen.de: Fischereischein beantragen
Zuletzt geprüft: 2026-11-07