In Bremen läuft der Weg zum Angelschein über den Landesfischereiverband Bremen. Er bietet den Vorbereitungslehrgang an und nimmt die Fischerprüfung ab. Den Schein selbst stellt danach ein BürgerServiceCenter aus.
Der Schein kostet einmalig 64 Euro und ist unbefristet gültig. Eine laufende Gebühr für Verlängerungen gibt es nicht.
Eine Besonderheit hat Bremen noch: das historische Stockangelrecht. Es wurde 2024 an die Fischerprüfung gekoppelt, und für alte Stockangelscheine laufen jetzt die Fristen ab.
Auf einen Blick
| Thema | Bremen |
|---|---|
| Kurspflicht | Zulassung zur Prüfung setzt die Teilnahme an einem Lehrgang des Landesfischereiverbands voraus (Stundenzahl beim Verband erfragen) |
| Prüfung | schriftlich, 60 Fragen, höchstens 90 Minuten |
| Bestehen | mindestens 45 Punkte insgesamt und mindestens 6 Punkte in jedem der sechs Gebiete |
| Mindestalter | 14 Jahre (im Prüfungsjahr vollendet) |
| Kosten Schein | 64 Euro Erstausstellung, 20 Euro Ersatzschein |
| Gültigkeit | unbefristet |
| Behörde | BürgerServiceCenter bzw. Bürgeramt |
Kurs: Pflicht oder nicht?
Ja. Nach der Bremischen Fischereiprüfungsordnung wird nur zur Prüfung zugelassen, wer an einem Vorbereitungslehrgang des Landesfischereiverbands Bremen e. V. teilgenommen hat.
Der Lehrgang behandelt die Prüfungsgebiete: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde, Natur-, Tier- und Umweltschutz sowie Gesetzeskunde.
Wie lang der Kurs dauert und was er kostet, steht in den amtlichen Quellen nicht. Frag direkt beim Verband nach (Kontakt unter "Zuständige Behörde").
Die Fischerprüfung
Die Prüfung ist schriftlich und nicht öffentlich. Du bekommst 60 Fragen, je 10 aus sechs Gebieten:
- allgemeine Fischkunde
- spezielle Fischkunde
- Gewässerkunde
- Gerätekunde
- Natur-, Tier- und Umweltschutz
- Gesetzeskunde
Zu jeder Frage gibt es drei Antwortvorschläge, von denen du einen ankreuzt. Du hast höchstens 90 Minuten, Hilfsmittel sind nicht erlaubt.
Bestanden hast du mit mindestens 6 Punkten in jedem Gebiet und mindestens 45 Punkten insgesamt. Ein praktischer Prüfungsteil ist in der Prüfungsordnung nicht vorgesehen.
Fällst du durch, kannst du die Prüfung zu einem vom Verband festgelegten Termin wiederholen. Eine zweite Wiederholung kann der Verband frühestens nach einem halben Jahr zulassen.
Prüfungstermine und Anmeldung laufen über den Landesfischereiverband. Aktuelle Termine und die Prüfungsgebühr sind amtlich nicht veröffentlicht, also dort erfragen.
Mindestalter, Jugendschein und Urlauberschein
Das Mindestalter für den Fischereischein liegt bei 14 Jahren. Zur Prüfung wirst du zugelassen, wenn du im Prüfungsjahr 14 wirst. Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.
Kinder unter 14 dürfen nur angeln, wenn ein Inhaber eines Fischereischeins sie begleitet und beaufsichtigt. Ab 14 beantragst du den Schein ohne deine Eltern. Mitbringen musst du Personalausweis oder Reisepass, eine Geburtsurkunde reicht nicht.
Einen eigenen Jugend- oder Touristenschein ohne Prüfung gibt es in Bremen nicht. Ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes oder eines EU-Staates gilt auch in Bremen. Wer als Gast angeln will, braucht außerdem den Erlaubnisschein des jeweiligen Gewässerbewirtschafters.
Kosten
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Fischereischein, Erstausstellung | 64 Euro |
| Ersatz-Fischereischein | 20 Euro |
| Lehrgang und Prüfung | beim Landesfischereiverband erfragen |
| Fischereiabgabe | im Gesetz nicht geregelt |
Plane also mindestens 64 Euro für den Schein ein, dazu den Lehrgang. Wie sich die Kosten bundesweit verteilen, zeigt der Ratgeber zu den Angelschein-Kosten.
Gültigkeit und Fischereiabgabe
Der Fischereischein gilt laut Gesetz für unbeschränkte Zeit. Verlängern musst du ihn nie.
Eine laufende Fischereiabgabe wie in anderen Ländern nennen weder das Fischereigesetz noch die Seite des Serviceportals. Bestätige das im Zweifel bei deinem BürgerServiceCenter.
Außerdem brauchst du in fremden Gewässern, in denen du nicht selbst fischereiberechtigt bist, den Erlaubnisschein dessen, der die Fischerei vergeben darf.
Zuständige Behörde
Den Fischereischein stellen die drei BürgerServiceCenter (Mitte, Nord, Stresemannstraße) oder das Bürgeramt aus. Der Antrag muss persönlich gestellt werden, eine Vertretung ist nicht möglich. Einen Online-Antrag für den Schein selbst bietet das Portal nicht, Termine buchst du online oder unter (0421) 361-88665. Der Schein wird nach Zahlung sofort ausgehändigt.
Für Lehrgang und Prüfung ist der Landesfischereiverband Bremen zuständig: Grambker Heerstraße 141, 28719 Bremen, Telefon (0421) 6 44 99 94.
Besonderheiten in Bremen
Stockangelschein nur noch mit Prüfung. Bremen kannte bundesweit einzigartig einen Stockangelschein ohne Prüfung. Damit durfte man mit höchstens zwei Stockangeln in der Weser, der Kleinen Weser, der Lesum bis zur Burger Straßenbrücke und im tideabhängigen Teil der Geeste fischen. Seit dem Gesetz vom 11. Dezember 2024, in Kraft seit 20. Dezember 2024, gibt es neue Stockangelscheine nur noch mit bestandener Fischerprüfung.
Fristen für alte Stockangelscheine. Ohne Prüfung verlieren sie ihre Gültigkeit:
| Ausgestellt | Gültig bis |
|---|---|
| vor dem 1. Januar 2010 | Ablauf 31. Dezember 2026 |
| 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2019 | Ablauf 31. Dezember 2028 |
| ab 1. Januar 2020 | Ablauf 31. Dezember 2030 |
Wer einen alten Schein vor 2010 hat, sollte die Prüfung also noch in diesem Jahr angehen oder sehr bald planen.
Wohnsitz. Voraussetzung für den Schein ist ein Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in Bremen.
Anerkennung. Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfung wird laut Fischereigesetz anerkannt, und gültige Scheine anderer Länder gelten ohne Umschreibung.
Ausnahmen ohne Prüfung. Den Schein können unter anderem Personen bekommen, die mindestens fünf Jahre als Küstenfischer tätig waren, Fischwirte und Auszubildende, wissenschaftlich ausgebildete Fischereifachleute sowie bestimmte Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen.
Prüfungsfragen üben
Einen öffentlich abrufbaren amtlichen Fragenkatalog für Bremen haben wir nicht gefunden. Amtlich festgelegt sind der Aufbau der Prüfung und der Prüfungsstoff, den die Anlage 1 der Bremischen Fischereiprüfungsordnung beschreibt: Körperbau und Sinnesorgane der Fische, einheimische und Meeresfischarten, Gewässerkunde, Besatz und Hege, erlaubte Fanggeräte, Tier- und Naturschutz sowie die einschlägigen Gesetze.
Kostenfrei kannst du dir diese Stoffliste anschauen und die Gebiete danach durcharbeiten. Übungsmaterial und Prüfungsunterlagen gibt es über den Lehrgang des Landesfischereiverbands Bremen, frag dort ausdrücklich danach. Weitere kostenlose amtliche Übungsangebote sind für Bremen nicht bekannt.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Bremen?
Der Fischereischein kostet 64 Euro bei der Erstausstellung, ein Ersatzschein 20 Euro. Dazu kommen Lehrgang und Prüfung, deren Preis du beim Landesfischereiverband erfragst.
Gibt es den Angelschein in Bremen ohne Prüfung?
Nur in Ausnahmefällen, etwa für Küstenfischer mit mindestens fünf Jahren Tätigkeit, Fischwirte oder Fischereiwissenschaftler. Neue Stockangelscheine ohne Prüfung gibt es seit Dezember 2024 nicht mehr. Mehr dazu in unserem Ratgeber Angelschein ohne Prüfung.
Wie lange ist der Fischereischein in Bremen gültig?
Unbefristet. Ein Verlängern oder Neubeantragen ist nicht nötig.
Kann ich den Angelschein in Bremen online machen?
Der Lehrgang wird laut Prüfungsordnung vom Landesfischereiverband angeboten, ein anerkannter Onlinekurs ist amtlich nicht vorgesehen. Den Schein selbst beantragst du persönlich im BürgerServiceCenter. Alles zur Frage steht unter Angelschein online machen.
Wann sind die nächsten Prüfungstermine in Bremen?
Termine legt der Landesfischereiverband fest und sind nicht amtlich veröffentlicht. Ruf unter (0421) 6 44 99 94 an.
Ab welchem Alter darf ich in Bremen angeln?
Mit Schein ab 14 Jahren. Kinder unter 14 dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Scheininhabers angeln.
Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung in Bremen?
60 Fragen mit je drei Antworten in höchstens 90 Minuten. Bestanden ist sie mit mindestens 45 Punkten und mindestens 6 Punkten in jedem der sechs Gebiete.
Mehr zum Thema: Angelschein Kosten, Angelschein online machen, Angelschein ohne Prüfung und die Regeln in allen Bundesländern.
Quellen
- service.bremen.de: Fischereischein beantragen
- Bremische Fischereiprüfungsordnung vom 16. Januar 1992
- Bremisches Fischereigesetz (BremFiG), Textfassung vor der Änderung 2024
- Gesetzblatt Bremen Nr. 151 vom 19. Dezember 2024: Drittes Gesetz zur Änderung des Bremischen Fischereigesetzes
- Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/329: Stockangelrecht nur mit Fischereiprüfung
Zuletzt geprüft: 2026-11-07