Der Fischereischein ist weg: aus der Jacke gefallen, im Wasser gelandet oder bei einem Umzug im Karton verschwunden. Das passiert öfter, als man denkt, und es ist kein Drama.
Die gute Nachricht: Deine Prüfung bleibt gültig. Du musst keinen Kurs und keine Prüfung wiederholen. Du brauchst nur Ersatz von der Behörde.
Bis du ihn hast, gilt allerdings eine Regel: ohne Schein am Wasser kein Angeln.
Die Prüfung bleibt gültig
Die bestandene Fischerprüfung ist bei der zuständigen Stelle dokumentiert. Das Prüfungszeugnis und der Schein sind ein Nachweis, aber nicht die Prüfung selbst. Das erleichtert den Ersatz, weil die Behörde deine Daten meist prüfen kann.
Wer stellt den Ersatz aus?
Zuständig ist in der Regel die Behörde, die den Schein ausgestellt hat, oder die Behörde an deinem heutigen Hauptwohnsitz. Das ist je nach Land die Gemeinde, die untere Fischereibehörde oder ein Landkreis. Ein Telefonat mit dem Bürgeramt klärt die Zuständigkeit in wenigen Minuten.
In einigen Ländern kannst du den Antrag auch online stellen, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen über die BundID oder in Schleswig-Holstein über den Online-Dienst des Landes. Mehr dazu unter Angelschein online.
Was du für den Antrag brauchst
Halte bereit:
- Personalausweis oder Reisepass
- wenn vorhanden: Kopie oder Foto des alten Scheins
- Prüfungszeugnis oder Angaben zum Prüfungsort und -jahr
- ein aktuelles Passbild, wenn dein Land es verlangt
- Zahlungsmittel für die Gebühr
Wenn du keine Unterlagen mehr hast, fragt die Behörde bei der Prüfungsstelle nach. Das dauert länger, ist aber möglich. Die Prüfungsstelle erkennst du daran, wer die Prüfung damals abgenommen hat: die Fischereibehörde, ein Landesamt oder ein Fischereiverband.
Was es kostet
Die Gebühr für einen Ersatzschein legt jedes Land selbst fest, frag sie bei der Behörde ab. Zum Vergleich kostet die erstmalige Ausstellung in Hamburg 15 Euro, in Berlin 27 Euro für fünf Jahre und in Bremen 64 Euro. Alle Posten stehen unter Angelschein Kosten.
Muss ich den Verlust melden?
Bei einem Diebstahl zusammen mit anderen Papieren (Geldbeutel, Ausweis) ist eine Anzeige bei der Polizei ohnehin sinnvoll. Frag die Behörde, ob sie für den Ersatz eine Verlustanzeige sehen will.
Darf ich ohne Schein angeln, bis der Ersatz da ist?
Nein. Ohne Schein, den du bei einer Kontrolle vorzeigen kannst, darfst du nicht angeln. Wer es trotzdem tut, riskiert ein Bußgeld, siehe Angeln ohne Angelschein.
Frag die Behörde, ob sie eine vorläufige Bescheinigung ausstellt, wenn der Ersatz länger dauert und du einen Angeltermin hast.
Auch Fischereiabgabe und Angelkarte prüfen
Zum Angeln gehört mehr als der Schein. Prüfe, ob auch Nachweis der Fischereiabgabe und Angelkarte noch da sind. Ein verlorenes Portemonnaie nimmt oft alle drei mit. Bei der Angelkarte hilft der Verein oder Verkäufer. Wie die Teile zusammenspielen, erklärt Angelschein machen.
So gehst du bei Verlust vor
- Zuständige Behörde heraussuchen
- Unterlagen zusammenstellen
- Ersatz beantragen (vor Ort oder online)
- Gebühr zahlen
- Bis zum Erhalt nicht angeln, sofern keine vorläufige Bescheinigung vorliegt
Vorbeugen
Mach ein Foto vom Schein und speichere es im Handy. Das ersetzt den Schein nicht, hilft aber bei der Beantragung, weil Nummer und Ausstellungsdatum direkt vorliegen.
Und wenn du noch gar keinen Schein hast, fang mit dem Üben an:
Quellen
- hamburg.de: Fischereischein
- service.bremen.de: Fischereischein beantragen
- Fischereiamt Berlin: Fischereischein
- Land NRW: Information zum Fischereischein
Zuletzt geprüft: 2026-11-07