Schonzeiten und Mindestmaße gehören zum Pflichtwissen jedes Anglers. Sie schützen die Fische in der Laichzeit und sorgen dafür, dass sie sich fortpflanzen können, bevor sie gefangen werden.
Weil Fischerei Ländersache ist, gibt es keine einheitliche Tabelle für ganz Deutschland. Die Werte unterscheiden sich je nach Bundesland, teils sogar je nach Gewässer.
Hier erfährst du, wie die Regeln aufgebaut sind, wo du sie findest und was du beim Messen beachtest.
Die Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Schonzeit | Zeitraum, in dem eine Art nicht gefangen und nicht entnommen werden darf |
| Mindestmaß | Länge, die ein Fisch mindestens haben muss, damit du ihn behalten darfst |
| Fangbegrenzung | Höchstzahl oder Höchstmenge, die du pro Tag oder Jahr entnehmen darfst |
| Schonbezirk | Gewässerabschnitt, in dem eine Art oder jeder Fang ganzjährig geschützt ist |
Wo stehen die gültigen Werte?
Es gibt drei Ebenen, die alle zählen:
- Landesfischereiverordnung: legt Schonzeiten und Mindestmaße für das Bundesland fest.
- Gewässerordnung oder Angelkarte: der Pächter oder Verein darf strengere Regeln setzen.
- Besondere Schutzgebiete: Schonbezirke oder Naturschutzregeln.
Es gilt immer die strengere Regel. Eine Schonzeit in der Landesverordnung kann ein Verein nicht aufheben, er kann aber eigene Fangbegrenzungen hinzufügen. Prüfe deshalb vor dem Angeln die Angelkarte und die Gewässerordnung.
So misst du richtig
Gemessen wird in der Regel die Gesamtlänge von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Das Maßband gehört zum Grundgerät, siehe Angelausrüstung für Anfänger.
- Fisch auf eine glatte Unterlage legen, nicht in der Hand messen.
- Schwanzflosse nicht zusammendrücken, wenn die Verordnung die Gesamtlänge verlangt.
- Im Zweifel zurücksetzen. Ein Zentimeter zu wenig ist ein Verstoß.
Lies in der Verordnung nach, wie dein Land misst, denn nicht überall zählt dieselbe Strecke.
Was tun bei einem Fisch in Schonzeit oder unter Maß?
Du setzt ihn schonend zurück:
- Mit nassen Händen anfassen, nicht trocken.
- Den Haken vorsichtig lösen, bei tief sitzendem Haken Vorfach kappen.
- Den Fisch nicht lange aus dem Wasser halten.
- Mit dem Kopf voran ins Wasser lassen, bis er selbst schwimmt.
Das Zurücksetzen ist keine Strafe, sondern Pflicht. Wer einen untermaßigen Fisch mitnimmt, begeht einen Verstoß, siehe Angeln ohne Angelschein.
Muster, die sich wiederholen
Auch wenn die Zahlen von Land zu Land variieren, gibt es Regeln, die du kennen solltest:
- Viele Raubfische wie Hecht und Zander haben im Frühjahr zur Laichzeit eine Schonzeit.
- Forellenartige, die im Herbst laichen, haben ihre Schonzeit im Herbst und Winter.
- Das Mindestmaß soll sichern, dass ein Fisch vor dem Fang schon mindestens einmal gelaicht hat.
- Dieselbe Art kann in einem anderen Bundesland andere Werte haben.
Welche Zeiten und Maße bei dir gelten, steht in der Landesverordnung.
Schonzeiten in der Fischerprüfung
In der Prüfung stehen Schonzeiten und Mindestmaße im Katalog deines Landes. Du lernst sie als Tabelle und übst sie mit Fragen, am besten mit dem Katalog. Der Lernplan steht unter Fischerprüfung lernen.
Vor dem Angeln
Eine Checkliste für den Gewässerbesuch:
- Angelkarte lesen
- Schonzeiten und Mindestmaße der Zielarten kennen
- Maßband mitnehmen
- Fangbegrenzungen beachten
- Bei Fragen beim Verein nachfragen
Üben mit dem Katalog
Für die Landesverordnung deines Landes und die passenden Prüfungsfragen:
Hier siehst du die Regeln aller Länder:
| Bundesland | Vor der Prüfung | Ohne volle Prüfung |
|---|---|---|
| Baden-WürttembergPrüfungsfragen üben | Pflicht: Lehrgang in Präsenz oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 7 bis 15 Jahre mit Begleitung; Touristenschein für ausländische Gäste, 4 Wochen im Jahr |
| BayernPrüfungsfragen üben | Pflicht: mindestens 30 Stunden mit praktischer Einweisung | Kinder ab 7 mit volljährigem Scheininhaber; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland: Schein für bis zu 3 Monate |
| Berlin | Anglerprüfung beim Fischereiamt, Details dort | Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre über einen Verein |
| BrandenburgPrüfungsfragen üben | Kein Pflichtkurs | Friedfische ohne Fischereischein, mit Fischereiabgabe und Angelkarte |
| Bremen | Vorbereitungskurs beim Landesfischereiverband | Kinder unter 14 unter Aufsicht |
| Hamburg | Pflicht: 35 Stunden, mindestens 15 davon in Präsenz | Kinder unter Aufsicht eines Scheininhabers |
| HessenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 10 bis 15 Jahre mit Begleitung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kein Pflichtkurs | Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage, ab 24 €, auch online |
| Niedersachsen | Kein Pflichtkurs, Selbststudium erlaubt | Kinder unter 14 in Begleitung eines Scheininhabers |
| Nordrhein-Westfalen | Kein Pflichtkurs | Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers |
| Rheinland-Pfalz | Pflicht: 30 Stunden, davon 8 Stunden Praxis | Kinder und Jugendliche in Begleitung |
| Saarland | Pflicht: Lehrgang über den Fischereiverband Saar | Jugendfischereischein bis 15 Jahre unter Aufsicht |
| SachsenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Jugendfischereischein für 9 bis 15 Jahre; Gastfischereischein bei Wohnsitz im Ausland |
| Sachsen-AnhaltPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Friedfischfischereischein nach kurzem Prüfungsgespräch |
| Schleswig-Holstein | Kein Lehrgang, aber ein Praxistag ist Pflicht | Urlauberfischereischein für 28 Tage, online ab 38 € |
| Thüringen | Pflicht: rund 30 Stunden, auch online | Urlauber: Vierteljahresfischereischein für 3 Monate, 25 € |
Quellen
- Bayerische Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz
- Anglerverband Niedersachsen: Fischerprüfung
- Tierschutzgesetz (gesetze-im-internet.de)
Zuletzt geprüft: 2026-11-07