Rheinland-Pfalz hat sein Fischereirecht im Februar 2026 geändert. Das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften gilt seit dem 19. Februar 2026.
Für dich heißt das: Der Fischereischein ist unbefristet, und den Jugendfischereischein gibt es nicht mehr. Kinder angeln stattdessen in Begleitung.
Der Weg zum Schein bleibt gleich. Erst der Lehrgang, dann die Prüfung, dann der Schein bei deiner Verbandsgemeinde oder Stadt.
Auf einen Blick
| Thema | Rheinland-Pfalz |
|---|---|
| Kurspflicht und Stunden | Ja, mindestens 30 Stunden, davon mindestens 8 Stunden praktisch |
| Prüfung | Schriftlich, 2 Stunden |
| Mindestalter | 13 Jahre (Prüfung und Schein) |
| Kosten gesamt grob | 50 € Prüfung plus Kurs, Schein und Abgabe (8,40 € für 1 Jahr) |
| Gültigkeit | Schein unbefristet, Abgabe pro Kalenderjahr oder für 5 Jahre |
| Behörde | Kreisverwaltung (Prüfung), Verbandsgemeinde oder Stadt (Schein) |
Kurs: Pflicht oder nicht?
Ja. Zur Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn du einen Vorbereitungslehrgang nachweist. Er umfasst mindestens 30 Stunden, darunter mindestens 8 Stunden praktische Einweisung in Fanggeräte und den Umgang mit gefangenen Fischen.
Die Kurse laufen meist über Angelverbände und Vereine, auch vom Ministerium genehmigte Online-Kurse sind möglich. Der praktische Teil findet dann an einem Praxistag statt. Kursdaten bekommst du über den Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz und seine Bezirksverbände.
Die Fischerprüfung
Die Prüfung ist schriftlich. Nach der Landesfischereiordnung (Stand 2021) gibt es fünf Prüfungsgebiete mit je zehn Fragen, also 50 Fragen: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde. Bestanden hast du mit mindestens 7 richtigen Antworten in jedem Gebiet. Fehlt dir nur in einem Gebiet etwas, wirst du am Prüfungstag mündlich nachgeprüft. Sonst gilt: Eine nicht bestandene Prüfung musst du vollständig wiederholen.
Termine: Bis zu viermal im Jahr, jeweils am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember. Wie viele Termine es wirklich gibt, entscheidet jede Behörde selbst. Im Landkreis Mainz-Bingen läuft die Anmeldung für September und Dezember über die Kreisverwaltung, für März und Juni über die Stadt Mainz.
Anmeldung: Schriftlich mindestens vier Wochen vorher bei der Unteren Fischereibehörde, also der Kreisverwaltung oder Stadt. Du legst den Kursnachweis vor und zahlst die Gebühr spätestens zwei Wochen vor dem Termin. Wer nicht gut Deutsch spricht, kann einen beeidigten Dolmetscher mitbringen, den er selbst zahlt.
Mindestalter, Jugendschein und Urlauberschein
Zur Prüfung und zum Schein kommst du ab 13 Jahren.
Kinder und Jugendliche: Von 7 bis 17 Jahren brauchst du keinen Fischereischein, wenn dich ein Schein-Inhaber ab 18 begleitet, der eingreifen kann. Unter 10 Jahren darfst du keine lebenden Köderfische anködern und Fische nicht betäuben oder töten. Wer an einem Lehrgang mit Praxistag teilnimmt, braucht dafür ebenfalls keinen Schein.
Erwachsene, die nicht prüfen können: Der Sonderfischereischein gilt ein Kalenderjahr und nur in Begleitung.
Gäste und Ausländer: Personen ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen einen Gästefischereischein, bis zu zweimal im Kalenderjahr für jeweils bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage. Scheine aus anderen Bundesländern werden anerkannt, sofern du dort wohnst. Wer seinen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hat, braucht einen rheinland-pfälzischen Schein. Von der Prüfung befreit sind unter anderem Berufsfischer, Fischereiwissenschaftler, Inhaber eines Scheins aus einem anderen Land auf Grundlage einer Prüfung und Personen, die mindestens sechs Monate rechtmäßig in Rheinland-Pfalz geangelt haben.
Kosten
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Fischerprüfung | 50 € (ermäßigt 40 €) |
| Fischereiabgabe 1 Jahr | 8,40 € (ermäßigt 7,00 €) |
| Fischereiabgabe 5 Jahre | 30 € (ermäßigt 25 €) |
| Abgabe für Minderjährige ohne eigenen Schein | 3,60 € pro Jahr |
| Gebühr für den Schein | beim Amt erfragen |
| Kurs | Preis beim Anbieter erfragen |
Ermäßigt zahlen Schüler, Auszubildende, Studierende, Teilnehmer eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderung und Bezieher bestimmter Sozialleistungen, jeweils mit Nachweis.
Gültigkeit und Fischereiabgabe
Der Fischereischein ist unbefristet. Die Fischereiabgabe zahlst du für ein Kalenderjahr oder für fünf Jahre, auch Minderjährige mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz sind abgabepflichtig. Zum Angeln trägst du Schein, Abgabe-Nachweis und einen amtlichen Lichtbildausweis bei dir. Den Schein gibt es als Scheckkarte, digitalen Nachweis oder auf Papier.
Alte, befristete Scheine bleiben bis zum Ablauf gültig und zählen als Abgabe-Nachweis. Verlängern kannst du sie nur, indem du sie in einen unbefristeten Schein umwandelst.
Zuständige Behörde
Die Prüfung nimmt die Untere Fischereibehörde bei der Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung ab. Der Fischereischein kommt von der Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung an deinem Wohnort.
Besonderheiten in Rheinland-Pfalz
Die Rechtsverordnung zum neuen Gesetz stand bei Redaktionsschluss noch aus, laut Landesfischereiverband sollen vorläufige Regeln gelten. Weil sich damit Details zu Prüfung und Kosten ändern können, frag vor der Anmeldung bei deiner Kreisverwaltung nach der aktuellen Fassung. Ältere Merkblätter nennen noch den Jugendfischereischein, den es nicht mehr gibt.
Prüfungsfragen üben
Einen frei zugänglichen amtlichen Fragenkatalog mit Antworten konnten wir für Rheinland-Pfalz nicht finden. Die Fragebögen stellt die oberste Fischereibehörde auf, die Lehrgänge der Verbände üben sie mit dir durch. Frag beim Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz oder in deinem Kurs nach Übungsmaterial. Die Landesfischereiordnung mit den Prüfungsgebieten kannst du kostenlos beim Landesfischereiverband Pfalz herunterladen.
Häufige Fragen
Wie lange ist der Fischereischein in Rheinland-Pfalz gültig?
Unbefristet. Die Fischereiabgabe zahlst du für ein Kalenderjahr oder für fünf Jahre.
Wie lange ist die Verlängerung des Fischereischeins möglich?
Der neue Schein braucht keine Verlängerung. Alte befristete Scheine wandelst du in einen unbefristeten Schein um.
Ab welchem Alter darf man den Angelschein machen?
Ab 13 Jahren.
Dürfen Kinder in Rheinland-Pfalz ohne Angelschein angeln?
Von 7 bis 17 Jahren ja, wenn sie ein Schein-Inhaber ab 18 begleitet. Unter 10 Jahren dürfen sie keine lebenden Köderfische anködern und nichts betäuben oder töten.
Wann sind die Prüfungstermine?
Bis zu viermal im Jahr am ersten Freitag im März, Juni, September und Dezember. Ob ein Termin stattfindet, erfährst du bei deiner Kreisverwaltung.
Was kostet der Angelschein in Rheinland-Pfalz?
50 € Prüfung (ermäßigt 40 €), dazu Kurs, Scheingebühr und Fischereiabgabe ab 8,40 €.
Kann ich ohne Angelschein im Forellenteich angeln?
Nein, wenn kein Ausnahmefall greift. Kinder ab 7 dürfen in Begleitung eines Schein-Inhabers ab 18 angeln. Bei Teichanlagen frag zusätzlich den Betreiber.
Mehr dazu: Angelschein Kosten, Angelschein online machen, Angelschein ohne Prüfung und alle Bundesländer im Vergleich.
Quellen
- Gesetz- und Verordnungsblatt Rheinland-Pfalz Nr. 2 vom 18.02.2026
- Fischerprüfung, Kreisverwaltung Südwestpfalz
- Fischerei, Kreisverwaltung Mainz-Bingen
- Landesfischereiordnung Rheinland-Pfalz, Landesfischereiverband Pfalz
- Neues Landesfischereigesetz in Kraft, Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz
Zuletzt geprüft: 2026-11-07