Du hast die Fischerprüfung in einem Bundesland bestanden und ziehst nun um. Oder du fährst zum Angeln an einen See in einem anderen Land. In beiden Fällen stellt sich die Frage: Gilt mein Schein dort?
Die Antwort ist meist erfreulich. Aber weil Fischerei Ländersache ist, gibt es Ausnahmen und Fallen. Eine betrifft besonders Bayern.
Hier siehst du, was für Reise und Umzug gilt.
Gilt der Angelschein in ganz Deutschland?
In der Regel ja. Ein Fischereischein oder ein Prüfungszeugnis aus einem Bundesland wird von den anderen Ländern anerkannt. Du musst die Prüfung nicht neu ablegen, wenn du in ein anderes Land ziehst.
Zwei Dinge musst du trotzdem beachten:
- Die Fischereiabgabe wird teils in dem Land fällig, in dem du angelst oder deinen Schein bekommst.
- Die Angelkarte brauchst du immer für das konkrete Gewässer, egal wo du die Prüfung gemacht hast.
Beim Umzug: Schein neu ausstellen lassen?
Fischereischeine werden in der Regel von der Behörde deines Wohnorts ausgestellt. Bei einem Umzug über Landesgrenzen sieht die neue Behörde in der Regel deinen alten Schein oder das Prüfungszeugnis ein und stellt dir einen neuen Schein aus. Das nennen viele „umschreiben“.
So gehst du vor:
- Frag bei Gemeinde oder Fischereibehörde am neuen Wohnort, wer zuständig ist.
- Bring den alten Schein oder das Prüfungszeugnis mit.
- Zahle die Gebühr für Schein und, wo nötig, die Fischereiabgabe für das neue Land.
Wie Ersatz funktioniert, wenn Unterlagen fehlen, steht unter Angelschein verloren.
Die Bayern-Sonderregel
Bayern erkennt eine Prüfung aus einem anderen Land nur an, wenn du damals nicht in Bayern gewohnt hast. Wer in Bayern wohnt, legt die Prüfung also in Bayern ab. Das gilt, obwohl ein Schein sonst bundesweit anerkannt wird.
Für Bayern gelten außerdem die eigenen Regeln zur Fischerprüfung. Mehr dazu auf der Seite Angelschein Bayern.
Prüfung im Wohnsitzland
Maßgeblich ist meist dein Hauptwohnsitz: Dort legst du die Prüfung ab, und dort beantragst du den Schein. Wer vorhat umzuziehen, sollte die Prüfung trotzdem im Wohnsitzland ablegen, weil der Schein dann beim Umzug einfach mitgenommen wird.
Angeln im Urlaub in einem anderen Land
Für den Urlaub brauchst du in der Regel nichts Neues, wenn du einen deutschen Schein hast. Du brauchst aber die Angelkarte des Gewässers und musst die Regeln vor Ort kennen: andere Schonzeiten, andere Mindestmaße, andere erlaubte Köder. Wenn du keinen Schein hast, gibt es in einigen Ländern einen Urlauberfischereischein.
Schein aus dem Ausland
Hast du deinen Schein im Ausland gemacht, ist die Lage weniger klar. Ob die Behörde ihn anerkennt, entscheidet jedes Land selbst. Ausländische Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland bekommen in einigen Ländern einen befristeten Gastschein, etwa Bayern für bis zu drei Monate. Frag im Zweifel die Behörde deines neuen Wohnorts und leg das Zeugnis bei.
Checkliste für den Umzug
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Brauche ich eine neue Prüfung? | In der Regel nein |
| Muss ich einen neuen Schein beantragen? | Meist ja, am neuen Wohnort |
| Gilt die alte Fischereiabgabe weiter? | Teils nein, Land fragt Abgabe neu ab |
| Brauche ich eine neue Angelkarte? | Ja, je Gewässer |
| Was ist mit Bayern? | Sonderregel für Wohnsitz in Bayern |
Wohin ziehst du?
Auf den Landesseiten findest du die Regeln im Überblick:
| Bundesland | Vor der Prüfung | Ohne volle Prüfung |
|---|---|---|
| Baden-WürttembergPrüfungsfragen üben | Pflicht: Lehrgang in Präsenz oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 7 bis 15 Jahre mit Begleitung; Touristenschein für ausländische Gäste, 4 Wochen im Jahr |
| BayernPrüfungsfragen üben | Pflicht: mindestens 30 Stunden mit praktischer Einweisung | Kinder ab 7 mit volljährigem Scheininhaber; Gäste ohne Wohnsitz in Deutschland: Schein für bis zu 3 Monate |
| Berlin | Anglerprüfung beim Fischereiamt, Details dort | Jugendfischereischein für 12 bis 17 Jahre über einen Verein |
| BrandenburgPrüfungsfragen üben | Kein Pflichtkurs | Friedfische ohne Fischereischein, mit Fischereiabgabe und Angelkarte |
| Bremen | Vorbereitungskurs beim Landesfischereiverband | Kinder unter 14 unter Aufsicht |
| Hamburg | Pflicht: 35 Stunden, mindestens 15 davon in Präsenz | Kinder unter Aufsicht eines Scheininhabers |
| HessenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden oder Onlinekurs mit Praxistag | Jugendfischereischein für 10 bis 15 Jahre mit Begleitung |
| Mecklenburg-Vorpommern | Kein Pflichtkurs | Touristenfischereischein für bis zu 28 Tage, ab 24 €, auch online |
| Niedersachsen | Kein Pflichtkurs, Selbststudium erlaubt | Kinder unter 14 in Begleitung eines Scheininhabers |
| Nordrhein-Westfalen | Kein Pflichtkurs | Kinder von 10 bis 15 Jahren in Begleitung eines Scheininhabers |
| Rheinland-Pfalz | Pflicht: 30 Stunden, davon 8 Stunden Praxis | Kinder und Jugendliche in Begleitung |
| Saarland | Pflicht: Lehrgang über den Fischereiverband Saar | Jugendfischereischein bis 15 Jahre unter Aufsicht |
| SachsenPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Jugendfischereischein für 9 bis 15 Jahre; Gastfischereischein bei Wohnsitz im Ausland |
| Sachsen-AnhaltPrüfungsfragen üben | Pflicht: 30 Stunden, auch online mit Praxistag | Friedfischfischereischein nach kurzem Prüfungsgespräch |
| Schleswig-Holstein | Kein Lehrgang, aber ein Praxistag ist Pflicht | Urlauberfischereischein für 28 Tage, online ab 38 € |
| Thüringen | Pflicht: rund 30 Stunden, auch online | Urlauber: Vierteljahresfischereischein für 3 Monate, 25 € |
Und wenn du noch gar keinen Schein hast und die Prüfung in deinem Land ablegen willst, übst du die Fragen mit dem Trainer:
Quellen
- Bayerisches Fischereigesetz, Ausführungsverordnung AVBayFiG
- Fischereiamt Berlin: Fischereischein
- service.bremen.de: Fischereischein beantragen
- Stadt Wiesbaden: Fischereischein
Zuletzt geprüft: 2026-11-07