In Hessen brauchst du für das Angeln einen Fischereischein. Den bekommst du nach einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung, die du bei der unteren Fischereibehörde ablegst.
Seit dem neuen Hessischen Fischereigesetz (in Kraft seit 29.11.2022) und der Hessischen Fischereiverordnung von 2023 läuft die Vorbereitung anders als früher: Pflicht ist ein praktischer Lehrgang, kein langer Theoriekurs mehr.
Die Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test. Die amtlichen Prüfungsfragen mit Antworten kannst du online auf angelscheinhessen.de üben, bevor du dich anmeldest.
Hier steht, was in Hessen gilt: Kurs, Prüfung, Alter, Kosten, Gültigkeit und die Sonderfälle.
Auf einen Blick
| Thema | Hessen |
|---|---|
| Kurspflicht | Ja, praktischer Vorbereitungslehrgang von mindestens 8 Stunden |
| Prüfung | Schriftlich oder elektronisch, 60 Fragen, 5 Prüfungsgebiete |
| Bestanden | Mindestens 45 richtige Antworten, davon mindestens 9 je Prüfungsgebiet |
| Mindestalter | 14 Jahre für Prüfung und Fischereischein |
| Prüfungsgebühr | Laut Kreisbekanntmachungen meist 40 Euro, bei der Behörde bestätigen |
| Gültigkeit | Nach dem Gesetz lebenslang, Fischereiabgabe jedes Kalenderjahr |
| Behörde | Prüfung: untere Fischereibehörde. Schein: Gemeinde oder Stadt |
Kurs: Pflicht oder nicht?
Ja, ohne Vorbereitung wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Die Hessische Fischereiverordnung verlangt einen praktischen Lehrgang von mindestens 8 Stunden. Dort geht es um den Gebrauch der Fanggeräte, die Behandlung gefangener Fische und das tierschutzgerechte Töten.
Die Bescheinigung über die Teilnahme legst du deinem Antrag auf Zulassung bei. Die Landesverwaltung empfiehlt außerdem eine Vorbereitung von mindestens 22 Stunden oder Selbststudium für den theoretischen Teil. Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht.
Wie viel der Lehrgang kostet, legen die Anbieter fest. Preise nennt die Behörde nicht, vergleiche also bei den Verbänden und Vereinen in deiner Nähe.
Die Fischerprüfung
Die Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss bei der unteren Fischereibehörde ab, das ist im Landkreis der Kreisausschuss und in kreisfreien Städten der Magistrat. Sie ist eine Präsenzprüfung im Antwort-Wahl-Verfahren.
- 60 Fragen aus fünf Gebieten: Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Tierschutz und Fischereimethoden mit Gerätekunde sowie Gesetzeskunde
- Bestanden hast du mit mindestens 45 richtigen Antworten, davon mindestens 9 in jedem Gebiet
- Durchgefallen: Dann musst du die Prüfung vollständig wiederholen
- Termine: Die Behörden setzen sie nach Bedarf an, mindestens einmal pro Halbjahr, und machen sie mindestens sechs Wochen vorher öffentlich bekannt
- Anmeldung: Antrag auf Zulassung spätestens vier Wochen vor dem Termin bei der unteren Fischereibehörde, die Gebühr ist ebenfalls bis dahin zu zahlen
Dem Antrag legst du den Nachweis über den Lehrgang und den Zahlungsbeleg bei. Je nach Kreis kommen Kopie des Personalausweises und ein ausgefülltes Formular dazu. Einen eigenen praktischen Prüfungsteil mit Angeln gibt es nicht, die Praxis steckt im Pflichtlehrgang.
Der Fragenkatalog des Landes ist öffentlich. Das Ministerium stellt ihn als PDF ohne und mit Lösungen bereit.
Mindestalter, Jugendschein und Urlauberschein
Ab 14 Jahren erhältst du auf Antrag den Fischereischein, wenn du die Prüfung bestanden hast. Minderjährige brauchen für die Prüfung die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter.
Kinder unter 10: Sie dürfen einen Fischereischeininhaber nur beim Fischen unterstützen, wenn sie dabei an die Fischerei herangeführt werden.
10 bis 15 Jahre: Jugendliche dürfen mit der Handangel fischen, wenn eine volljährige Person mit gültigem Fischereischein sie beaufsichtigt. Einen Jugendfischereischein stellt Hessen seit dem 29.11.2022 nicht mehr aus. Für die Fischereiabgabe gibt es weiterhin eine Regel für Jugendliche mit Wohnsitz in Hessen. Bring einen amtlichen Lichtbildausweis mit, das Alter ist auf Verlangen nachzuweisen.
Gäste und Ausländer: Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat oder zum diplomatischen Corps gehört, kann einen Besucherfischereischein bekommen, wenn er seine Sachkunde nachweist, etwa mit einem ausländischen Fischereischein. Er gilt laut Gesetz für einen Monat im Kalenderjahr. Gebühr und Ablauf erfährst du bei der Gemeinde.
Einen Touristenschein ohne Prüfung für Personen mit Wohnsitz in Deutschland sieht das Gesetz nicht vor. Mehr dazu in Angelschein ohne Prüfung.
Kosten
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Praxislehrgang | Je nach Anbieter |
| Prüfungsgebühr | Meist 40 Euro, an die untere Fischereibehörde |
| Fischereischein (Verwaltungsgebühr) | Bei der Gemeinde erfragen |
| Fischereiabgabe | Jedes Kalenderjahr, Höhe bei der Gemeinde erfragen |
Das Land nannte zuletzt diese Gebühren für Schein und Abgabe: Jahresschein 10 Euro Gebühr plus 7,50 Euro Abgabe, Fünfjahresschein 18 plus 27 Euro, Zehnjahresschein 36 plus 50 Euro. Diese Staffelung gehörte zur Übergangsregelung bis 31.12.2025. Welcher Betrag für den lebenslangen Schein gilt, klärst du vor dem Antrag bei deiner Gemeinde.
Dazu kommen die Erlaubnisscheine für deine Gewässer. Siehe auch Angelschein Kosten.
Gültigkeit und Fischereiabgabe
Nach dem Fischereigesetz wird der Fischereischein lebenslang erteilt. Bis Ende 2025 galt eine Übergangsregelung mit Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresschein. Der Schein gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
Die Fischereiabgabe zahlst du weiterhin pro Kalenderjahr, auf Wunsch bis zu vier Jahre im Voraus. Den Zahlungsnachweis musst du beim Fischen mitführen. Mit dem Geld fördert das Land unter anderem Fischartenschutz und Hegegemeinschaften.
Zuständige Behörde
- Prüfung: untere Fischereibehörde, also Kreisausschuss des Landkreises oder Magistrat der kreisfreien Stadt
- Fischereischein und Abgabe: Gemeinde oder Stadtverwaltung an deinem Wohnort
- Oberste Fischereibehörde: das Hessische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium
- Obere Fischereibehörden: die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel
Zum Antrag auf den Schein brauchst du das Prüfungszeugnis (nur bei Ersterteilung), ein Passbild, den Ausweis und das Geld für die Gebühren.
Besonderheiten in Hessen
- Anerkennung: Fischereischeine anderer Bundesländer und anderer EU-Staaten erkennt Hessen an, wenn die Voraussetzungen gleichwertig sind. Auch Fischerprüfungen anderer Länder werden anerkannt, wenn sie den hessischen Vorgaben entsprechen. Das prüft die oberste Fischereibehörde.
- Befreiung von der Prüfung: Ausgebildete Fischer und Fischermeister, Absolventen einer Forstausbildung mit Fischereikunde-Prüfung und wissenschaftlich in der Fischerei Ausgebildete.
- Sonderfischereischein: Wer aus gesundheitlichen Gründen die Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen kann, darf unter bestimmten Umständen in Begleitung eines Scheininhabers fischen.
- Versagung: Wer wegen Fischwilderei oder Verstößen gegen Fischerei-, Natur- oder Tierschutzrecht verurteilt wurde, bekommt den Schein nicht.
- Online-Antrag: Ob deine Gemeinde den Schein online ausstellt, ist nicht einheitlich geregelt, das erfährst du bei ihr. Ein reiner Onlinekurs ersetzt den vorgeschriebenen praktischen Lehrgang nicht.
Häufige Fragen
Wie viele Fragen hat die Fischerprüfung in Hessen?
Es sind 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten. Du brauchst mindestens 45 richtige Antworten und in jedem Gebiet mindestens 9.
Ab welchem Alter darf man den Angelschein in Hessen machen?
Ab 14 Jahren. Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne Schein unter Aufsicht eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein mit der Handangel fischen.
Kann man den Angelschein in Hessen online machen?
Nur teilweise. Die Theorie kannst du selbst lernen. Pflicht bleibt der praktische Lehrgang von mindestens 8 Stunden, und die Prüfung findest du vor Ort bei der unteren Fischereibehörde.
Gilt der Fischereischein in Hessen auf Lebenszeit?
Nach dem Gesetz ja. Die Fischereiabgabe fällt aber jedes Kalenderjahr an, du kannst sie bis zu vier Jahre im Voraus zahlen.
Wann sind die Termine der Fischerprüfung in Hessen?
Die Behörden setzen sie mindestens einmal pro Halbjahr an und machen sie mindestens sechs Wochen vorher bekannt. Frag bei der unteren Fischereibehörde deines Wohnortes nach.
Ist ein Angelschein aus einem anderen Bundesland in Hessen gültig?
In der Regel ja. Hessen erkennt Fischereischeine anderer Bundesländer und EU-Staaten an, wenn die Voraussetzungen gleichwertig sind.
Weiter geht es mit Angelschein Kosten, Angelschein online machen, Angelschein ohne Prüfung und der Übersicht alle Bundesländer.
Quellen
- Hessisches Ministerium: Fischerei in Hessen (Prüfung, Schein, Zuständigkeit, Fragenkatalog)
- Hessische Fischereiverordnung (HFischV) im Hessenrecht
- Hessisches Fischereigesetz (HFischG) vom 17. November 2022, Volltext
- HFischV, Teil Fischerprüfung (§§ 19 bis 26), Volltext
- RP Kassel: Leitfaden Fischereiaufsicht Hessen, 10. Auflage
- Gemeinde Eichenzell: Übersicht Fischereischeine, Fischereiabgabe und Verwaltungsgebühren
- Wetteraukreis: Antrag für die Zulassung zur Fischerprüfung
- Stadt Wiesbaden: Fischereischein
Zuletzt geprüft: 2026-11-07