Wer sich mit dem Angelschein beschäftigt, stolpert früh über einen dritten Begriff: die Fischereiabgabe. Sie wird oft mit dem Fischereischein verwechselt oder gar nicht erwähnt, und dann kommt beim Antrag eine Überraschung.
Die Abgabe ist eine laufende Zahlung, die dir erlaubt, den Schein tatsächlich zu nutzen. Sie ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt.
Hier erfährst du, wofür sie da ist, wie viel sie kostet und wo du sie bezahlst.
Schein, Abgabe und Karte im Vergleich
Der eigentliche Angelschein. Du bekommst ihn nach bestandener Fischerprüfung bei deiner Gemeinde oder der Fischereibehörde.
Eine kleine jährliche oder mehrjährige Abgabe an das Land, oft als Marke im Schein oder als Quittung beim Online-Antrag.
Die Erlaubnis für ein bestimmtes Gewässer, vom Verein, Pächter oder Angelgeschäft. Ohne sie darfst du auch mit Fischereischein nicht losangeln.
Den Fischereischein machst du einmal. Abgabe und Angelkarte zahlst du immer wieder. Fehlt eines der Teile, darfst du nicht angeln, siehe Angeln ohne Angelschein.
Wofür ist die Fischereiabgabe?
Die Länder erheben die Abgabe nach ihren Fischereigesetzen und verwenden sie für Aufgaben rund um die Fischerei. Welche das im Einzelnen sind, regelt jedes Land selbst. Du bezahlst sie nicht an den Gewässerinhaber, sondern an das Land.
Was die Abgabe kostet
Die Höhe legt das Land fest. Einige Beispiele:
| Bundesland | Abgabe |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 14 Euro für ein Jahr online, 42 Euro für fünf Jahre |
| Hamburg | etwa 10 Euro pro Jahr |
| Berlin | 21 Euro pro Jahr |
| Brandenburg | 12 Euro pro Jahr oder 40 Euro für fünf Jahre |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10 Euro pro Kalenderjahr |
| Hessen (Wiesbaden) | Schein mit Abgabe 17,50 Euro für ein Jahr, 45 Euro für fünf Jahre, 86 Euro für zehn Jahre |
Die Zahlen sind Richtwerte und ändern sich. Frag bei der Behörde, die den Schein ausstellt.
Wo zahlst du sie?
Das ist je nach Land verschieden:
- Zusammen mit dem Schein bei der Gemeinde oder der Fischereibehörde, wenn du ihn beantragst
- Online, wo das Land einen Dienst anbietet, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein. Mehr dazu unter Angelschein online.
- Als Marke oder Nachweis, den du zum Schein bekommst und mitführen musst, etwa in Brandenburg
Der Nachweis gehört zu den Papieren, die du am Wasser dabeihaben solltest.
Längere Laufzeit lohnt sich
Fast überall ist die Abgabe für mehrere Jahre günstiger als ein Jahr mal fünf. In Nordrhein-Westfalen zahlst du fünfmal 14 Euro, also 70 Euro, oder einmal 42 Euro für fünf Jahre. Wie du bei den Kosten insgesamt sparst, steht unter Angelschein Kosten.
Muss ich in jedem Land zahlen?
Nicht unbedingt, aber oft. Die Abgabe wird in dem Land fällig, in dem sie erhoben wird, und wer in mehreren Ländern angelt, muss je nach Land mehrfach zahlen. Details zum Wechsel des Bundeslands findest du unter Angelschein in anderem Bundesland.
Wie die Abgabe bei einem Urlauberfischereischein geregelt ist, steht in den Bedingungen des Landes.
Was passiert, wenn du sie nicht zahlst?
Ohne gültige Abgabe darfst du in Ländern, die sie verlangen, nicht angeln. Ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, siehe Angeln ohne Angelschein.
Nach der Prüfung zahlen
Bevor die Abgabe fällig wird, kommt die Prüfung. Übe sie mit dem Trainer deines Landes:
Quellen
- Land NRW: Information zum Fischereischein
- hamburg.de: Fischereischein
- Fischereiamt Berlin: Fischereischein
- MLUK Brandenburg: Angelfischerei in Brandenburg
- LALLF Mecklenburg-Vorpommern: Fischereischeinverordnung
- Stadt Wiesbaden: Fischereischein
Zuletzt geprüft: 2026-11-07