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Angelschein Mecklenburg-Vorpommern

Angelschein Mecklenburg-Vorpommern 2026: Prüfung, Kosten

Fischerprüfung, Kosten, Touristenschein und Regeln für Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, belegt mit den amtlichen Quellen.

Mecklenburg-Vorpommern ist für Angler ein Traumziel: Ostseeküste, Boddengewässer und tausende Seen. Wer hier dauerhaft angeln will, braucht den Fischereischein. Wer nur im Urlaub ein paar Tage ans Wasser möchte, kann stattdessen einen befristeten Schein ohne Prüfung lösen.

Das Land macht es dir leicht: Für die Prüfung gibt es keine Kurspflicht, die Gebühr ist niedrig und der Schein gilt ein Leben lang.

Auf dieser Seite findest du alle Regeln im Überblick. Die Angaben stammen aus den Verordnungen des Landes und von der Fischereibehörde (LALLF).

Auf einen Blick

Merkmal Mecklenburg-Vorpommern
Kurspflicht Nein, Vorbereitung per Lehrgang oder im Selbststudium
Fischerprüfung 60 Fragen in 90 Minuten, schriftlich (Ankreuzen)
Bestehensgrenze mindestens 45 richtige Antworten, davon mindestens 6 je Sachgebiet
Mindestalter für den Schein 10 Jahre (Pflicht ab 14 Jahren)
Prüfungsgebühr 25 € ab 18 Jahren, 15 € darunter
Gültigkeit auf Lebenszeit, dazu jährliche Fischereiabgabe von 10 €
Ohne Prüfung Touristenfischereischein bis 28 Tage, 24 €
Behörde Amt oder amtsfreie Gemeinde, Obere Fischereibehörde: LALLF in Rostock

Kurs: Pflicht oder nicht?

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern musst du keinen Vorbereitungskurs besuchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Du kannst dich im Selbststudium vorbereiten.

Kurse gibt es trotzdem. Das LALLF nennt Lehrgänge mit etwa 25 bis 35 Stunden Ausbildung, meist über rund vier Wochen, teils auch als Wochenend- oder Wochenkurs. Anbieter sind Anglerverbände, gemeinnützige Vereine und Weiterbildungsgesellschaften. Umfang und Qualität sind im Land gesetzlich nicht geregelt. Was ein Kurs kostet, legt der jeweilige Anbieter fest, frag dort nach.

Die Fischerprüfung

Die Prüfung ist ein Fragebogen mit fünf Sachgebieten zu je 12 Fragen, also 60 Fragen in 90 Minuten. Zu jeder Frage gibt es drei Antworten, genau eine ist richtig.

Die Sachgebiete sind:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Besondere Fischkunde
  • Gerätekunde
  • Gewässerkunde
  • Rechtskunde

Bestanden hast du, wenn du insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortest und in jedem Sachgebiet mindestens 6. Einen praktischen Prüfungsteil gibt es nicht. Durchgefallen? Du kannst die Prüfung beliebig oft wiederholen, jede Wiederholung kostet aber wieder die volle Gebühr.

Die Prüfung nehmen die örtlichen Ordnungsbehörden ab (Ämter und amtsfreie Gemeinden). Die Termine müssen spätestens einen Monat vorher bekannt gemacht werden. Du meldest dich spätestens eine Woche vor dem Termin bei der Prüfungsbehörde an, bei der du die Prüfung ablegen willst. Eine Übersicht der gemeldeten Termine mit Ort und Anmeldefrist führt das LALLF auf seiner Seite "Prüfungstermine". Bei Minderjährigen musst du die Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters mitbringen.

Für Prüflinge mit Lese-Rechtschreib-Schwäche kann die Behörde einen gesonderten Termin mit Vorlesen festlegen (amtsärztlicher Nachweis nötig). Wer kaum Deutsch spricht, kann im Einzelfall einen Dolmetscher bekommen, dessen Kosten trägt der Prüfling.

Mindestalter, Jugendschein und Urlauberschein

Schein ab 10: Den Fischereischein bekommst du auf Antrag, wenn du das zehnte Lebensjahr vollendet und die Prüfung bestanden hast. Einen eigenen Jugendschein gibt es nicht, es ist derselbe Schein.

Pflicht ab 14: Die Fischereischeinpflicht gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Bis 16 musst du beim Angeln einen amtlichen Lichtbildausweis oder Schülerausweis dabeihaben.

Kinder von 7 bis 13: Sie brauchen keinen Fischereischein, wohl aber eine Angelerlaubnis des Gewässerinhabers. Kinder unter 7 Jahren dürfen nicht eigenständig angeln. Angelt ein Kind gemeinsam und unter Aufsicht mit einem Schein-Inhaber, beanstandet die Fischereiaufsicht das nicht. Wirft der Erwachsene aber für das Kind aus oder holt die Angel ein, übt er selbst die Fischerei aus und braucht Schein und Erlaubnis.

Touristenfischereischein: Er gilt ohne Prüfung bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage. Antragsberechtigt sind Gäste aus anderen Bundesländern und anderen Staaten, aber auch Einheimische. Du verpflichtest dich, dir das nötige Wissen aus der Broschüre "Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern" anzueignen. Er gilt nur in den Binnen- und Küstengewässern des Landes und lässt sich nicht in einen regulären Schein umtauschen. Im Kalenderjahr kannst du ihn mehrfach verlängern.

Kosten

Posten Kosten
Prüfungsgebühr ab 18 Jahren 25 €
Prüfungsgebühr bis 18 Jahre 15 €
Fischereischein auf Lebenszeit 8 € (bei erhöhtem Aufwand 10 €)
Fischereiabgabe 10 € je Kalenderjahr
Touristenfischereischein (bis 28 Tage, mit Abgabe und Broschüre) 24 €
Touristenfischereischein digital 23 €
Verlängerung des Touristenscheins 13 €
Vorbereitungskurs je nach Anbieter

Für den regulären Weg ohne Kurs kommst du so auf rund 43 bis 45 Euro im ersten Jahr (Prüfung, Schein, Abgabe). Bei besonderem Verwaltungsaufwand darf die Behörde auf die Erteilungsgebühr bis zu 25 Prozent aufschlagen. Dazu kommen später die Angelkarten für deine Gewässer. An der Küste brauchst du zusätzlich eine Angelerlaubnis des Landes (Tageskarte 6 €, Wochenkarte 12 €, Jahreskarte 30 €, für Kinder und Jugendliche 10 €).

Gültigkeit und Fischereiabgabe

Der Fischereischein wird auf Lebenszeit erteilt. Er trägt ein Lichtbild aus dem Jahr der Antragstellung und wird ersetzt, wenn Daten nicht mehr lesbar sind oder man dich nicht mehr erkennt.

Zusätzlich zahlst du die Fischereiabgabe, 10 Euro je angefangenes Kalenderjahr. Den Nachweis führst du beim Angeln mit, entweder als Marke im Schein oder als elektronisches Dokument. Der Schein kann außerdem bei einer Verurteilung wegen Fischerei-, Tierschutz-, Umwelt- oder Wasserrechtsdelikten innerhalb der letzten fünf Jahre versagt werden (nach Geldbußen innerhalb von drei Jahren kann er versagt werden).

Zuständige Behörde

Den Schein auf Lebenszeit und den Touristenschein stellen die Ämter und amtsfreien Gemeinden aus, und zwar bei dem Amt, in dem du deinen Hauptwohnsitz hast. Auch die Prüfung läuft über diese örtlichen Ordnungsbehörden.

Die Obere Fischereibehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock, Telefon 0385 588 61000. Sie erkennt Scheine und Prüfungszeugnisse anderer Länder an, führt das Fischereischeinregister und betreibt den Online-Shop für den digitalen Touristenschein.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Befreiung von der Prüfung: Wer Fischwirt gelernt hat oder sich in der Ausbildung dazu befindet, eine gleichwertige Berufsausbildung oder ein fischereiliches Hochschulstudium hat, braucht keine Prüfung.

Schwerbehinderung oder Krankheit: Schwerbehinderte Menschen oder Personen mit amtsärztlichem Attest, dass sie die Prüfung nicht ablegen können, sind von der Scheinpflicht befreit, wenn sie unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Fischereischein angeln. Der Nachweis muss mitgeführt werden.

Scheine anderer Länder: Ein gültiger Schein eines anderen Bundeslandes oder Staates steht dem Schein von Mecklenburg-Vorpommern gleich, solange dein Hauptwohnsitz nicht hier liegt. Wohnst du dauerhaft in Mecklenburg-Vorpommern, kannst du einen fremden Schein umtauschen, wenn die dortige Prüfung vergleichbar ist. Die Anerkennung kostet 5 bis 10 Euro, der Umtausch 8 Euro (bei erhöhtem Aufwand 10 Euro).

Neu seit 2025: Seit dem 1. Januar 2025 entfällt die frühere Befreiung von der Fischereiabgabe für Gäste mit Schein aus anderen Ländern. Auch sie müssen die Abgabe von 10 Euro für Mecklenburg-Vorpommern zahlen, per Marke im eigenen Schein oder auf einem Nachweisblatt.

Online: Den Touristenschein bekommst du seit dem 10. Dezember 2024 digital als PDF über den Shop der Oberen Fischereibehörde, ausdrucken oder auf dem Smartphone vorzeigen. Alternativ gibt es ihn bei den Ordnungsbehörden, Tourismusbüros und Kurverwaltungen. Für die Prüfung selbst nennt das LALLF kein Online-Verfahren, du meldest dich schriftlich an.

Prüfungsfragen üben

Der Fragenbogen wird von der Oberen Fischereibehörde erstellt. Das LALLF stellt auf seiner Seite zur Fischereischeinprüfung Fragen mit Antwortmöglichkeiten als PDF bereit, getrennt nach den fünf Sachgebieten (Stand 2021): Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde und Rechtskunde.

Außerdem bietet der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Seite einen Onlinetrainer mit Tests je Sachgebiet und einer simulierten Prüfung mit 60 Fragen. Ob und zu welchen Bedingungen du ihn nutzen kannst, steht dort.

Häufige Fragen

Wie alt muss man für den Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern sein?

Den Fischereischein bekommst du ab 10 Jahren, wenn du die Prüfung bestanden hast. Pflicht ist er ab 14 Jahren. Kinder zwischen 7 und 13 dürfen ohne Schein angeln, brauchen aber eine Angelerlaubnis des Gewässerinhabers.

Was kostet der Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Prüfung kostet 25 Euro (unter 18 Jahren 15 Euro), die Ausstellung des Scheins 8 Euro und die Fischereiabgabe 10 Euro je Kalenderjahr. Ein Kurs kommt nur dazu, wenn du ihn freiwillig buchst.

Brauche ich einen Kurs für die Fischerprüfung in MV?

Nein, es gibt keine Kurspflicht. Du kannst dich im Selbststudium vorbereiten.

Was ist der Touristenfischereischein und was kostet er?

Das ist ein Angelschein ohne Prüfung für bis zu 28 Tage. Er kostet 24 Euro (digital 23 Euro), jede Verlängerung im selben Kalenderjahr 13 Euro. Er gilt nur in Mecklenburg-Vorpommern.

Kann ich den Touristenfischereischein online kaufen?

Ja, seit dem 10. Dezember 2024 über den Shop der Oberen Fischereibehörde. Du erhältst ihn als PDF. Bei Postversand muss dein Antrag mindestens 21 Tage vor dem Angeltermin eingehen.

Reicht der Fischereischein für die Ostsee?

Nein, zusätzlich brauchst du eine Angelerlaubnis für die Küstengewässer. Es gibt sie als Tages-, Wochen- und Jahreskarte, auch online.

Wie oft darf ich die Fischerprüfung wiederholen?

Beliebig oft. Jede Wiederholung gilt als eigene Prüfung und kostet die volle Gebühr.

Mehr zum Thema findest du bei Angelschein Kosten, Angelschein online machen und Angelschein ohne Prüfung. Die Regeln der anderen Länder siehst du unter alle Bundesländer.

Quellen

Zuletzt geprüft: 2026-11-07

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